Der erste Rechner für Zürich, der Betreuungsgutschein, Subventionen, Steuerabzüge und UKibeG-Zulage einrechnet. Mit nur wenigen Angaben siehst du deine tatsächlichen Kita-Kosten pro Monat.
Die Stadt Zürich berechnet deine Subvention basierend auf Einkommen, Vermögen und Familiengrösse. Je tiefer dein Einkommen, desto höher die Subvention.
Dein steuerbares Einkommen + 10% des Vermögens über CHF 50'000 pro Elternteil − Haushaltspauschale.
(Massgebender Betrag ÷ CHF 100'000) × 100 = Beitragsfaktor in %
CHF 12 (Minimum) + (Beitragsfaktor % × CHF 108) = Elternbeitrag
Tagesbeitrag × Tage pro Woche × 4 Wochen = Monatsbeitrag
Von jedem Elternteil wird CHF 50'000 als Freibetrag abgezogen. Alles über diesem Freibetrag wird mit 10% angerechnet. Beispiel: Bei CHF 60'000 Vermögen und 1 Elternteil = (CHF 60'000 − CHF 50'000) × 10% = CHF 1'000 Vermögenszuschlag.
CHF 6'000 Basis + CHF 6'000 pro Elternteil + CHF 6'000 pro Kind im Haushalt. Beispiel für 2 Eltern + 1 Kind: CHF 6'000 + CHF 12'000 + CHF 6'000 = CHF 24'000.
Minimaltarif: CHF 12/Tag (für BF 0%) Maximaltarif: CHF 120/Tag (für BF ≥100%).
Der Leistungsbeitrag beträgt CHF 108 pro Tag.
Der massgebende Betrag ist auf CHF 100'000 gedeckelt. Ab diesem Betrag erhältst du keine Subvention mehr und zahlst den Maximaltarif.
So unterschiedlich die Kosten bei realistischen Familienszenarien sind:
📌 Hinweis: Diese Beispiele basieren auf Daten der Stadt Zürich und dienen als Orientierung. Verbindlich ist der vom Schulamt bestätigte Beitragsfaktor nach Prüfung deines Subventionsantrags. Die tatsächlichen Kosten können leicht abweichen.
Zusätzlich zur Subvention kannst du Kita-Kosten von der Steuer abziehen — doppelte Sparnis:
max. pro Kind pro Jahr (ab Steuerperiode 2025)
Du kannst deine effektiven Betreuungskosten bis zu diesem Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das reduziert dein Gesamteinkommen und damit auch deinen Beitragsfaktor — du sparst also zwei Mal. (Zuvor: CHF 10'100)
max. pro Kind pro Jahr (indexiert, 2025/2026)
Basisbetrag CHF 25'000 (seit 2023), indexiert auf CHF 25'800 per Verordnung kalte Progression. Geltend gemacht in der Steuererklärung.
💡 Beispiel: Familie mit CHF 90'000 Brutto-Einkommen. Mit CHF 25'000 Steuerabzug reduziert sich das auf CHF 65'000, was einen tieferen Beitragsfaktor ergibt → ca. CHF 100+ Ersparnisse monatlich + Steuererleichterung.
Gute Nachrichten: Die Bundeszulage wird kommen — aber erst nach dem Referendum:
Pro Betreuungstag/Woche
z.B. 3 Tage = CHF 300/Mt
Altersgruppe
Schrittweise bis zu Schulalter ausgeweitet
Startdatum
Nach Referendum (bis 2. Juli 2026)
Die Bundeszulage ist zusätzlich zu Zürich-Subventionen und kommt für Kinder bis 8 Jahre in allen Kantonen. Das heisst: Familien zahlen noch weniger. Momentan läuft das Referendum bis 2. Juli 2026 — eine Annahme gilt als sehr wahrscheinlich.
⚠️ Noch nicht in Kraft: Das UKibeG ist noch nicht rechtskräftig. Der Rechner zeigt aktuell noch nur die Stadt-Zürich-Subventionen. Sobald die Zulage gültig ist, werden diese automatisch hinzugerechnet.
Hier sind die wichtigsten Fragen zum Zürich-System:
Der Beitragsfaktor wird aus deinem steuerbaren Einkommen plus 10% des Vermögens über CHF 50'000 Freibetrag pro Elternteil, minus Haushaltspauschale (CHF 6'000 Basis + CHF 6'000 pro Elternteil + CHF 6'000 pro Kind) berechnet. Dieser Faktor bestimmt deinen Elternbeitrag zwischen CHF 12–120 pro Betreuungstag.
Der Beitragsfaktor (BF) ist eine Prozentzahl zwischen 0 und 100%, die dein Einkommens- und Vermögensverhältnis abbildet. Er bestimmt direkt deinen Elternbeitrag pro Betreuungstag: CHF 12 + (BF% × CHF 108). BF 0% = CHF 12/Tag, BF 100% = CHF 120/Tag.
Ja, absolut. Der Freibetrag beträgt für Alleinerziehende CHF 50'000 (statt CHF 100'000 bei Paaren). Ein Kind kommt auf die gleiche CHF 6'000 Haushaltspauschale an. Viele Alleinerziehende profitieren stark von den Zürich-Subventionen.
Ja. Im Kanton Zürich bis CHF 25'000 pro Kind pro Jahr (ab Steuerperiode 2025, zuvor CHF 10'100), beim Bund sogar bis CHF 25'800 (indexiert). Das reduziert dein steuerbares Einkommen — und damit auch deinen Beitragsfaktor, da dieser auf dem steuerbaren Einkommen basiert. Doppelter Effekt!
Das UKibeG (Bundesgesetz Unterstützung Kinderbetreuung) ist eine geplante Bundeszulage von CHF 100/Monat pro Betreuungstag/Woche für Kinder bis 8 Jahre. Sie ist zusätzlich zu Zürich-Subventionen. Referendum bis 2. Juli 2026, Umsetzung voraussichtlich ab 2027, vorbehaltlich Inkrafttreten. Noch nicht rechtskräftig.
Diese Seite basiert auf aktuellen Daten der Stadt Zürich. Weitere Informationen findest du hier:
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Dieser Rechner dient als Orientierungshilfe und basiert auf den aktuellsten Daten der Stadt Zürich (Stand April 2026). Die tatsächlichen Kosten können abweichen.
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