Kantonaler Betreuungsgutschein, städtischer Zuschlag bis CHF 31/Tag, Steuerabzug CHF 16’000 und UKibeG-Zulage — alles auf einen Blick für Berner Familien.
Zum Rechner →Der Kanton Bern arbeitet mit einem linearen Vergünstigungsmodell — anders als Zürich mit dem Beitragsfaktor-System. Je tiefer dein Einkommen, desto höher die Vergünstigung.
Lineare Vergünstigung basierend auf Einkommen. Bis CHF 160’000 (ab 1.8.2026: CHF 170’000).
Zusätzlich bis CHF 31/Tag für Stadt-Berner Familien. Plus Babyzuschlag bis CHF 20/Tag.
Bis CHF 16’000 Kanton + CHF 25’800 Bund pro Kind pro Jahr.
Im Gegensatz zu Zürich (Beitragsfaktor-System) arbeitet der Kanton Bern mit einem massgebenden Einkommen und einer linearen Vergünstigungsformel.
Nettolohn + Ersatzeinkommen + erhaltene Unterhaltsbeiträge + Bruttoerträge aus Vermögen + 5% des Nettovermögens − geleistete Unterhaltsbeiträge − Schuldzinsen − Gewinnungskosten.
Der Familienabzug hängt von der Haushaltsgrösse ab:
Die Vergünstigung wird linear zwischen zwei Eckwerten berechnet:
Bis 31.07.2026
Bis CHF 43’000 → volle Vergünstigung
Ab CHF 160’000 → keine Vergünstigung
Dazwischen → linearer Abbau
Ab 01.08.2026
Bis CHF 49’000 → volle Vergünstigung
Ab CHF 170’000 → keine Vergünstigung
Dazwischen → linearer Abbau
Diese Tarife gelten für die städtischen Kitas in der Stadt Bern. Private Kitas können abweichende Tarife haben.
| Altersstufe | Bis 31.07.2026 | Ab 01.08.2026 |
|---|---|---|
| Baby (bis 12 bzw. 18 Monate) | CHF 160/Tag | CHF 172/Tag |
| Kleinkind (bis Kindergarteneintritt) | CHF 138/Tag | CHF 145/Tag |
| Kindergartenkind | CHF 110/Tag | CHF 117/Tag |
Die kantonale Vergünstigung hat einen Maximalbetrag, der je nach Altersgruppe unterschiedlich ist.
Kita — bis 31.07.2026
Kita — ab 01.08.2026 (Reform)
Familien mit Wohnsitz in der Stadt Bern erhalten zusätzlich zum kantonalen Gutschein einen städtischen Zuschlag. Voraussetzung: die Betreuung findet in einer Institution auf Stadtberner Boden statt.
Max. Zuschlag pro Betreuungstag
Bei Einkommen bis CHF 43’000
Max. Babyzuschlag pro Tag
Für Kinder bis 12 Monate
Ab CHF 140’000 Einkommen
Kein Zuschlag mehr
Für Familien mit tieferem Einkommen gibt es zusätzlich eine Vergünstigung bei den Mahlzeitenkosten.
| Massgebendes Einkommen | Vergünstigung pro Kind/Tag |
|---|---|
| Bis CHF 51’000 | CHF 6 |
| CHF 51’001 bis 70’000 | CHF 3 |
| Ab CHF 70’001 | Keine Vergünstigung |
Eltern-Selbstbehalt: CHF 2 pro Kind und Tag. Bei Sozialhilfebezug: keine Mahlzeitenvergünstigung.
Um einen Betreuungsgutschein zu erhalten, musst du einen Betreuungsbedarf nachweisen.
Kombiniertes Arbeitspensum beider Eltern. Plus 20% zusätzlicher Betreuungsumfang bei erfüllter Mindestschwelle.
Deutlich tiefere Schwelle. Plus 20% zusätzlicher Betreuungsumfang bei erfüllter Mindestschwelle.
Zusätzlich zu den Subventionen kannst du Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen.
max. pro Kind pro Jahr (ab Steuerjahr 2024)
Erhöht von CHF 12’000 per Regierungsratsvortrag zur FKJV. Für Kantons- und Gemeindesteuern.
max. pro Kind pro Jahr (indexiert, 2025/2026)
Direkte Bundessteuer. Indexiert per Verordnung kalte Progression. Basisbetrag CHF 25’000 (seit 2023).
Familie mit 2 Elternteilen, 1 Kleinkind (2 Jahre), 3 Kita-Tage pro Woche.
Die Werte sind Schätzungen basierend auf der linearen Vergünstigungsformel. Die exakte Vergünstigung wird vom Kanton/der Stadt individuell berechnet. Der städtische Zuschlag hat keine publizierte Formel — die Angabe basiert auf den offiziellen Eckwerten.
Wenn sich dein Einkommen deutlich verschlechtert hat, kannst du eine Anpassung beantragen.
Ein Überblick über die zentralen Unterschiede der beiden grössten Deutschschweizer Kantone.
| Merkmal | Bern | Zürich |
|---|---|---|
| System | Linearer Vergünstigungsabbau | Beitragsfaktor (0–100%) |
| Max. Einkommenslimite | CHF 160’000 | CHF 100’000 (Grenzbetrag) |
| Steuerabzug Kanton | CHF 16’000 | CHF 25’000 |
| Städtischer Zuschlag | Ja (max. CHF 31/Tag) | Nein (im Tarif integriert) |
| Gutscheinperiode | August – Juli | 12 Monate ab Beantragung |
| Minimaltarif Kita | CHF 7 / 20% Pensum | CHF 12 / Tag |
Das UKibeG bringt eine einkommensunabhängige Betreuungszulage von CHF 100–500/Monat für alle Betreuungsformen. Diese Zulage kommt zusätzlich zu den kantonalen und städtischen Vergünstigungen.
Die wichtigsten Fragen zum Berner System:
Der Kanton Bern berechnet die Vergünstigung linear: Bei einem massgebenden Einkommen bis CHF 43’000 (ab 1.8.2026: CHF 49’000) erhältst du die maximale Vergünstigung. Ab CHF 160’000 (ab 1.8.2026: CHF 170’000) gibt es keine Vergünstigung mehr. Dazwischen sinkt die Vergünstigung linear. Die Formel steht in Anhang 1 der FKJV.
Das massgebende Einkommen ist dein anrechenbares Einkommen (Nettolohn, Ersatzeinkommen, 5% Nettovermögen etc.) minus Familienabzug. Bei 4 Personen sind das z.B. CHF 24’000 Abzug. Entscheidend sind die Verhältnisse des Kalenderjahres vor Beginn der Gutscheinperiode.
Die Einkommensgrenzen steigen (min. CHF 49’000, max. CHF 170’000), die Maximalvergünstigungen werden erhöht, der Babyfaktor gilt bis 18 Monate statt 12, und die Bruttotarife der städtischen Kitas steigen. Insgesamt profitieren mehr Familien und der Babyfaktor wird grosszügiger.
Ja. Die Stadt Bern gewährt einen zusätzlichen Zuschlag von bis zu CHF 31 pro Betreuungstag bei Einkommen bis CHF 43’000 (kein Zuschlag ab CHF 140’000). Zusätzlich: Babyzuschlag bis CHF 20/Tag für Kinder bis 12 Monate und Mahlzeitenvergünstigung bis CHF 6/Tag bei tiefem Einkommen. Voraussetzung: Betreuung in einer Institution auf Stadtberner Boden.
Kantons- und Gemeindesteuern: bis CHF 16’000 pro Kind pro Jahr (erhöht von CHF 12’000 ab Steuerjahr 2024). Bund: bis CHF 25’800. Bedingung: Kind unter 14, gleicher Haushalt, effektiv bezahlte Drittbetreuungskosten.
Wenn dein massgebendes Einkommen unter CHF 80’000 liegt und dein aktuelles Einkommen voraussichtlich mehr als 20% tiefer ist, kannst du auf Antrag das reduzierte Einkommen berücksichtigen lassen. Die Anpassung gilt ab dem Folgemonat — nicht rückwirkend.
Diese Seite basiert auf aktuellen Daten des Kantons Bern und der Stadt Bern.
Kantonale Quellen:
Stadt Bern — Betreuungsgutscheine
Sicherheitsdirektion Kanton Bern — Kinderbetreuung
Steuerverwaltung Kanton Bern — Familienbesteuerung
Stand: April 2026 | Nächster Review: August 2026 (neue Gutscheinperiode)
Diese Seite dient als Orientierungshilfe und basiert auf den aktuellsten Daten des Kantons Bern und der Stadt Bern (Stand April 2026). Die tatsächlichen Kosten und Vergünstigungen können abweichen.
Feedback? Stimmen die Zahlen? Melde Fehler oder Änderungen an mail@kitakosten.ch
Neue Gutscheinperiode, UKibeG-News und weitere Kantone — direkt ins Postfach.