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Gutscheinperiode 2025/2026 + Reformen ab 1.8.2026

Kita Kosten Bern 2026 — Was du wirklich zahlst

Kantonaler Betreuungsgutschein, städtischer Zuschlag bis CHF 31/Tag, Steuerabzug CHF 16000 und UKibeG-Zulage — alles auf einen Blick für Berner Familien.

Zum Rechner →

So funktioniert das Berner System

Der Kanton Bern arbeitet mit einem linearen Vergünstigungsmodell — anders als Zürich mit dem Beitragsfaktor-System. Je tiefer dein Einkommen, desto höher die Vergünstigung.

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Kantonaler Gutschein

Lineare Vergünstigung basierend auf Einkommen. Bis CHF 160000 (ab 1.8.2026: CHF 170000).

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Städtischer Zuschlag

Zusätzlich bis CHF 31/Tag für Stadt-Berner Familien. Plus Babyzuschlag bis CHF 20/Tag.

💰

Steuerabzug

Bis CHF 16000 Kanton + CHF 25800 Bund pro Kind pro Jahr.

Gut zu wissen: Die Gutscheinperiode läuft jeweils vom 1. August bis 31. Juli. Das vollständige Gesuch muss spätestens im Monat vor Betreuungsbeginn eingereicht werden — rückwirkend gibt es keinen Gutschein. Entscheidend für die Berechnung sind die Verhältnisse des Kalenderjahres vor Beginn der Gutscheinperiode (z.B. Steuerjahr 2024 für Periode 2025/2026).

Massgebendes Einkommen berechnen

Im Gegensatz zu Zürich (Beitragsfaktor-System) arbeitet der Kanton Bern mit einem massgebenden Einkommen und einer linearen Vergünstigungsformel.

1

Anrechenbares Einkommen

Nettolohn + Ersatzeinkommen + erhaltene Unterhaltsbeiträge + Bruttoerträge aus Vermögen + 5% des Nettovermögens − geleistete Unterhaltsbeiträge − Schuldzinsen − Gewinnungskosten.

Beispiel: Nettolohn CHF 85000 + 5% von CHF 40000 Vermögen (= CHF 2000) = CHF 87000
2

Familienabzug abziehen

Der Familienabzug hängt von der Haushaltsgrösse ab:

3 Personen:CHF 11400
4 Personen:CHF 24000
5 Personen:CHF 35000
3

Lineare Vergünstigung bestimmen

Die Vergünstigung wird linear zwischen zwei Eckwerten berechnet:

Bis 31.07.2026

Bis CHF 43000 → volle Vergünstigung
Ab CHF 160000 → keine Vergünstigung
Dazwischen → linearer Abbau

Ab 01.08.2026

Bis CHF 49000 → volle Vergünstigung
Ab CHF 170000 → keine Vergünstigung
Dazwischen → linearer Abbau

Beispiel: Familie (4 Personen), CHF 87000 anrechenbares Einkommen − CHF 24000 Familienabzug = CHF 63000 massgebendes Einkommen. Das liegt zwischen CHF 43000 und CHF 160000 → anteilige Vergünstigung.

Bruttotarife der städtischen Kitas

Diese Tarife gelten für die städtischen Kitas in der Stadt Bern. Private Kitas können abweichende Tarife haben.

AltersstufeBis 31.07.2026Ab 01.08.2026
Baby (bis 12 bzw. 18 Monate)CHF 160/TagCHF 172/Tag
Kleinkind (bis Kindergarteneintritt)CHF 138/TagCHF 145/Tag
KindergartenkindCHF 110/TagCHF 117/Tag
Kantonale Maximalvergünstigung (Kita): Bis 31.7.2026: Baby CHF 150/Tag, Kleinkind CHF 100/Tag, Kindergartenkind CHF 75/Tag. Ab 1.8.2026: Baby CHF 157.50/Tag, Kleinkind CHF 105/Tag, Kindergartenkind CHF 78.80/Tag. Bei maximaler Vergünstigung zahlen Eltern den Minimalbeitrag von CHF 7 pro 20% Betreuung pro Woche.

Maximale Vergünstigung nach Altersstufe

Die kantonale Vergünstigung hat einen Maximalbetrag, der je nach Altersgruppe unterschiedlich ist.

Kita — bis 31.07.2026

Baby (bis 12 Mt.)CHF 150/Tag
KleinkindCHF 100/Tag
KindergartenkindCHF 75/Tag

Kita — ab 01.08.2026 (Reform)

Baby (bis 18 Mt.)CHF 157.50/Tag
KleinkindCHF 105/Tag
KindergartenkindCHF 78.80/Tag

Städtischer Zuschlag — nur für Stadt Bern

Familien mit Wohnsitz in der Stadt Bern erhalten zusätzlich zum kantonalen Gutschein einen städtischen Zuschlag. Voraussetzung: die Betreuung findet in einer Institution auf Stadtberner Boden statt.

CHF 31

Max. Zuschlag pro Betreuungstag

Bei Einkommen bis CHF 43000

CHF 20

Max. Babyzuschlag pro Tag

Für Kinder bis 12 Monate

CHF 0

Ab CHF 140000 Einkommen

Kein Zuschlag mehr

Achtung — Stadt vs. Kanton: Der kantonale Babyfaktor wird ab 1.8.2026 auf 18 Monate ausgeweitet. Der städtische Babyzuschlag (CHF 20/Tag) gilt weiterhin nur bis 12 Monate, solange die Stadt nichts anderes publiziert.

Mahlzeitenvergünstigung Stadt Bern

Für Familien mit tieferem Einkommen gibt es zusätzlich eine Vergünstigung bei den Mahlzeitenkosten.

Massgebendes EinkommenVergünstigung pro Kind/Tag
Bis CHF 51000CHF 6
CHF 51001 bis 70000CHF 3
Ab CHF 70001Keine Vergünstigung

Eltern-Selbstbehalt: CHF 2 pro Kind und Tag. Bei Sozialhilfebezug: keine Mahlzeitenvergünstigung.

Anspruch & Pensumanforderungen

Um einen Betreuungsgutschein zu erhalten, musst du einen Betreuungsbedarf nachweisen.

Elternpaar

Mind. 105%

Kombiniertes Arbeitspensum beider Eltern. Plus 20% zusätzlicher Betreuungsumfang bei erfüllter Mindestschwelle.

Alleinerziehend

Mind. 5%

Deutlich tiefere Schwelle. Plus 20% zusätzlicher Betreuungsumfang bei erfüllter Mindestschwelle.

Anerkannte Bedarfsgründe: Erwerbstätigkeit, staatlich anerkannte Ausbildung, Arbeitslosigkeit mit RAV-Anmeldung, gesundheitliche Indikation, Freiwilligenarbeit (bis max. 15%), soziale oder sprachliche Integration des Kindes (mit Fachstellenbestätigung).

Steuerabzüge Kanton Bern

Zusätzlich zu den Subventionen kannst du Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen.

🏛️

Kanton Bern

CHF 16000

max. pro Kind pro Jahr (ab Steuerjahr 2024)

Erhöht von CHF 12000 per Regierungsratsvortrag zur FKJV. Für Kantons- und Gemeindesteuern.

🇨🇭

Bund

CHF 25800

max. pro Kind pro Jahr (indexiert, 2025/2026)

Direkte Bundessteuer. Indexiert per Verordnung kalte Progression. Basisbetrag CHF 25000 (seit 2023).

Bedingungen: Kind unter 14 Jahre, gleicher Haushalt, direkter Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit. Nur effektiv bezahlte Drittbetreuungskosten — Verpflegung, Unterkunft, Freizeitanteile und Fahrkosten sind nicht abzugsfähig.

Rechenbeispiel für die Stadt Bern

Familie mit 2 Elternteilen, 1 Kleinkind (2 Jahre), 3 Kita-Tage pro Woche.

Anrechenbares Einkommen (inkl. 5% Vermögen):CHF 87000
Familienabzug (4 Personen):− CHF 24000
Massgebendes Einkommen:CHF 63000
Bruttotarif Kleinkind:CHF 138/Tag
Max. kantonale Vergünstigung:CHF 100/Tag
Anteilige Vergünstigung (63000 liegt bei ~83% des Wegs):ca. CHF 17/Tag
Städtischer Zuschlag (geschätzt):ca. CHF 10/Tag
Geschätzte Netto-Kosten pro Monat (3 Tage/Woche)
ca. CHF 1330/Monat
Ohne Subventionen wären es
CHF 1656/Monat

Die Werte sind Schätzungen basierend auf der linearen Vergünstigungsformel. Die exakte Vergünstigung wird vom Kanton/der Stadt individuell berechnet. Der städtische Zuschlag hat keine publizierte Formel — die Angabe basiert auf den offiziellen Eckwerten.

Einkommensverschlechterung? So bekommst du mehr

Wenn sich dein Einkommen deutlich verschlechtert hat, kannst du eine Anpassung beantragen.

Regel: Wenn dein massgebendes Einkommen unter CHF 80000 liegt und dein aktuelles Einkommen voraussichtlich mehr als 20% tiefer ist als im Bezugsjahr, kannst du auf Antrag das reduzierte Einkommen berücksichtigen lassen. Die Anpassung erfolgt ab dem Folgemonat nach Meldung und vollständigen Unterlagen — nicht rückwirkend.

Bern vs. Zürich — die wichtigsten Unterschiede

Ein Überblick über die zentralen Unterschiede der beiden grössten Deutschschweizer Kantone.

MerkmalBernZürich
SystemLinearer VergünstigungsabbauBeitragsfaktor (0–100%)
Max. EinkommenslimiteCHF 160000CHF 100000 (Grenzbetrag)
Steuerabzug KantonCHF 16000CHF 25000
Städtischer ZuschlagJa (max. CHF 31/Tag)Nein (im Tarif integriert)
GutscheinperiodeAugust – Juli12 Monate ab Beantragung
Minimaltarif KitaCHF 7 / 20% PensumCHF 12 / Tag
Zürich im Detail →Zum Rechner →

UKibeG — zusätzliche Bundeszulage voraussichtlich ab 2027

Das UKibeG bringt eine einkommensunabhängige Betreuungszulage von CHF 100–500/Monat für alle Betreuungsformen. Diese Zulage kommt zusätzlich zu den kantonalen und städtischen Vergünstigungen.

⚠️ Noch nicht in Kraft: Das UKibeG wurde am 19. Dezember 2025 verabschiedet. Das Referendum läuft bis 2. Juli 2026. Das Gesetz ist noch nicht rechtskräftig. Mehr zum UKibeG →

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten Fragen zum Berner System:

Wie funktioniert der Betreuungsgutschein im Kanton Bern?

Der Kanton Bern berechnet die Vergünstigung linear: Bei einem massgebenden Einkommen bis CHF 43’000 (ab 1.8.2026: CHF 49’000) erhältst du die maximale Vergünstigung. Ab CHF 160’000 (ab 1.8.2026: CHF 170’000) gibt es keine Vergünstigung mehr. Dazwischen sinkt die Vergünstigung linear. Die Formel steht in Anhang 1 der FKJV.

Was ist das massgebende Einkommen?

Das massgebende Einkommen ist dein anrechenbares Einkommen (Nettolohn, Ersatzeinkommen, 5% Nettovermögen etc.) minus Familienabzug. Bei 4 Personen sind das z.B. CHF 24’000 Abzug. Entscheidend sind die Verhältnisse des Kalenderjahres vor Beginn der Gutscheinperiode.

Was ändert sich ab August 2026?

Die Einkommensgrenzen steigen (min. CHF 49’000, max. CHF 170’000), die Maximalvergünstigungen werden erhöht, der Babyfaktor gilt bis 18 Monate statt 12, und die Bruttotarife der städtischen Kitas steigen. Insgesamt profitieren mehr Familien und der Babyfaktor wird grosszügiger.

Gibt es zusätzliche Subventionen der Stadt Bern?

Ja. Die Stadt Bern gewährt einen zusätzlichen Zuschlag von bis zu CHF 31 pro Betreuungstag bei Einkommen bis CHF 43’000 (kein Zuschlag ab CHF 140’000). Zusätzlich: Babyzuschlag bis CHF 20/Tag für Kinder bis 12 Monate und Mahlzeitenvergünstigung bis CHF 6/Tag bei tiefem Einkommen. Voraussetzung: Betreuung in einer Institution auf Stadtberner Boden.

Wie hoch ist der Steuerabzug im Kanton Bern?

Kantons- und Gemeindesteuern: bis CHF 16’000 pro Kind pro Jahr (erhöht von CHF 12’000 ab Steuerjahr 2024). Bund: bis CHF 25’800. Bedingung: Kind unter 14, gleicher Haushalt, effektiv bezahlte Drittbetreuungskosten.

Was passiert bei Einkommensverschlechterung?

Wenn dein massgebendes Einkommen unter CHF 80’000 liegt und dein aktuelles Einkommen voraussichtlich mehr als 20% tiefer ist, kannst du auf Antrag das reduzierte Einkommen berücksichtigen lassen. Die Anpassung gilt ab dem Folgemonat — nicht rückwirkend.

Offizielle Quellen

Diese Seite basiert auf aktuellen Daten des Kantons Bern und der Stadt Bern.

Kantonale Quellen:

Stadt Bern — Betreuungsgutscheine

Sicherheitsdirektion Kanton Bern — Kinderbetreuung

Steuerverwaltung Kanton Bern — Familienbesteuerung

Stand: April 2026 | Nächster Review: August 2026 (neue Gutscheinperiode)

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⚠️ Kostenindikator ohne Gewähr

Diese Seite dient als Orientierungshilfe und basiert auf den aktuellsten Daten des Kantons Bern und der Stadt Bern (Stand April 2026). Die tatsächlichen Kosten und Vergünstigungen können abweichen.

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