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Neues Bundesgesetz

UKibeG einfach erklärt: Die neue Betreuungszulage

Das UKibeG (Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung) bringt eine neue monatliche Zulage von CHF 100 bis CHF 500 für Kinder bis zum vollendeten 8. Altersjahr. Das Gesetz wurde am 19. Dezember 2025 vom Parlament verabschiedet; gegen das Gesetz wurde kein Referendum ergriffen. In diesem Leitfaden erfährst du, wie die Zulage funktioniert, wer Anspruch hat, und wie sie sich mit Kantonssubventionen kombiniert.

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Beschlossen, noch nicht in Kraft

Das UKibeG wurde am 19. Dezember 2025 vom Parlament verabschiedet. Gegen das Gesetz wurde kein Referendum ergriffen (Referendumsfrist bis 2. Juli 2026); es tritt in Kraft. Den Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmt der Bundesrat über die Ausführungsbestimmungen. Vorher passen die Kantone ihre Gesetze und die Familienausgleichskassen ihre Prozesse an. Der Zeitpunkt der ersten Auszahlungen ist daher noch offen.

Das UKibeG ist ein Meilenstein für Schweizer Familien. Zum ersten Mal gibt es eine bundesweit einheitliche Zulage für die institutionelle Kinderbetreuung. Anders als beim Betreuungsgutschein, dessen Höhe vom Einkommen abhängt, ist die Höhe der UKibeG-Zulage einkommensunabhängig.

An eine Bedingung ist sie aber geknüpft: Grundsätzlich müssen beide Eltern erwerbstätig sein oder sich in einer Aus- oder Weiterbildung befinden, und das Kind muss in einer anerkannten Institution betreut werden. Ob du CHF 50'000 oder CHF 200'000 verdienst, spielt für die Höhe der Zulage keine Rolle.

Was ist das UKibeG?

Das Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG) wurde am 19. Dezember 2025 vom Schweizer Parlament verabschiedet. Es ist ein indirekter Gegenvorschlag zur sogenannten «Kita-Initiative», die eine bessere Förderung der Kinderbetreuung forderte.

Das Initiativkomitee der Kita-Initiative hat seine Initiative am 12. März 2026 bedingt zurückgezogen, nachdem sich das Parlament mit dem UKibeG auf einen Kompromiss geeinigt hatte. Gegen das UKibeG wurde in der Folge kein Referendum ergriffen, sodass es in Kraft treten wird.

Das Gesetz umfasst zwei Teile: eine neue Betreuungszulage als dritte Familienzulage (neben Kinder- und Ausbildungszulage) sowie Finanzhilfen des Bundes an die Kantone über Programmvereinbarungen zur Schaffung von Betreuungsplätzen.

Wie hoch ist die Betreuungszulage?

Die UKibeG-Zulage folgt einem einfachen System:

  • CHF 100/Monat, wenn ein Kind mindestens einen Tag pro Woche in einer anerkannten Institution betreut wird
  • + CHF 50/Monat für jeden zusätzlichen halben Betreuungstag pro Woche
  • maximal CHF 500/Monat bei fünf Betreuungstagen pro Woche

Rechenbeispiele (volle Tage)

1 Tag pro Woche

CHF 100/Monat

2 Tage pro Woche

CHF 200/Monat

3 Tage pro Woche

CHF 300/Monat

5 Tage pro Woche

CHF 500/Monat (Maximum)

Halbe Tage: Ein zusätzlicher halber Tag bringt jeweils CHF 50 mehr, ein Pensum von 2,5 Tagen also CHF 250/Monat. Für Kinder mit Behinderungen kann die Zulage das Anderthalb- bis Zweifache betragen (maximal CHF 1'000), wenn die tatsächlichen Betreuungskosten entsprechend höher sind. Die Einzelheiten regelt der Bundesrat in den Ausführungsbestimmungen.

Wer hat Anspruch auf die UKibeG-Zulage?

Die Höhe der Zulage ist einkommensunabhängig, es gibt also keine Einkommens- oder Vermögensprüfung auf den Betrag. Anspruch besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Anspruchsvoraussetzungen

  • Das Kind ist bis zum Ende des Monats, in dem es das 8. Altersjahr vollendet, anspruchsberechtigt
  • Betreuung in einer anerkannten Institution in der Schweiz (Kita, Tagesfamilie mit Trägerschaft, schulergänzende Betreuung), mindestens einen Tag pro Woche
  • Die Betreuung erfolgt in einer Landessprache
  • Grundsätzlich sind beide Eltern erwerbstätig oder in einer Aus- oder Weiterbildung
  • Die Höhe ist einkommensunabhängig — alle Einkommensklassen erhalten für dasselbe Pensum die gleiche Zulage

Nicht anspruchsberechtigt: Betreuung durch Grosseltern, Nannys oder Babysitter zählt nicht als institutionelle Betreuung. Tagesfamilien zählen nur, wenn sie in einer Trägerschaft mit Rechtspersönlichkeit organisiert sind.

Auszahlung: Die Betreuungszulage wird wie die bestehenden Familienzulagen über die Familienausgleichskassen ausgerichtet. Der Antrag läuft in der Regel über den Arbeitgeber.

UKibeG + Betreuungsgutschein — wie wirkt das zusammen?

Die UKibeG-Zulage ist zusätzlich zu bestehenden kantonalen und kommunalen Subventionen. Sie ersetzt sie nicht, sie ergänzt sie.

Kombiniert-Effekt (Beispiel für die Zukunft)

Das folgende Beispiel zeigt, wie sich die Kosten darstellen, sobald das UKibeG in Kraft ist. Heute zahlst du den Betrag nach Betreuungsgutschein; die UKibeG-Zulage käme ab Inkrafttreten obendrauf.

Beispiel: Kita in Zürich, 3 Tage/Woche

Brutto-Kita-Kosten (3 Tage/Woche)CHF 1'080/Monat
− Betreuungsgutschein (z.B. BF 50%)– CHF 540/Monat
= Elternbeitrag heuteCHF 540/Monat
− UKibeG-Zulage (3 Tage = CHF 300), ab Inkrafttreten– CHF 300/Monat
Verbleibt künftigCHF 240/Monat

Heute zahlt die Familie CHF 540. Sobald das UKibeG in Kraft ist, kämen CHF 300 dazu und es verblieben CHF 240. Deshalb rechnen wir die Zulage im Rechner separat als Ausblick aus, nicht in die heutige Netto-Summe.

Zeitplan und politischer Prozess

So verlief und verläuft der Weg des UKibeG:

19. Dezember 2025

Das Parlament verabschiedet das UKibeG nach mehrjähriger Debatte.

12. März 2026

Das Komitee der Kita-Initiative zieht die Initiative bedingt zurück.

Referendumsfrist bis 2. Juli 2026

Gegen das Gesetz wurde kein Referendum ergriffen. Damit tritt das UKibeG in Kraft, ohne dass es zu einer Volksabstimmung kommt.

Ausführungsbestimmungen des Bundesrats

Der Bundesrat regelt die Einzelheiten und legt den Zeitpunkt des Inkrafttretens fest. Kantone und Familienausgleichskassen passen ihre Gesetze und Prozesse an.

Erste Auszahlungen — Zeitpunkt noch offen

Wann die ersten Betreuungszulagen fliessen, steht noch nicht fest und hängt von den Ausführungsbestimmungen ab.

Klartext: Das UKibeG ist beschlossen und kommt. Bis zur ersten Auszahlung dauert es aber noch, und der genaue Zeitpunkt ist offen. Rechne die Zulage daher als künftige Zusatz-Ersparnis, nicht als Entlastung, die schon heute wirkt.

Was bedeutet das UKibeG für dich als Familie?

Für Mittelklasse-Familien

Du hast einen stabilen Job und mittleres Einkommen (CHF 80'000–150'000). Der Betreuungsgutschein bringt dir vielleicht 30–50% Subvention. Mit dem UKibeG kommt zusätzlich CHF 100–500 pro Monat, je nach Betreuungsumfang. Das sind echte Ersparnisse.

Für höhere Einkommen

Dein Einkommen ist hoch, und du bekommst keinen oder wenig Betreuungsgutschein (weil der Beitragsfaktor bei 100% liegt). Das UKibeG hilft dir erstmals: CHF 100–500/Monat, weil die Höhe der Zulage nicht vom Einkommen abhängt.

Für Familien mit tiefem Einkommen

Du hast bereits einen hohen Betreuungsgutschein. Das UKibeG kommt dazu und senkt deine Kosten weiter. Bei tiefen Einkommen und UKibeG könnten die Kita-Kosten künftig nahe null liegen.

Für Eltern mit kleinen Betreuungsumfängen

Dein Kind geht 1 Tag pro Woche in die Kita (z.B. weil du Teilzeit arbeitest). Mit der UKibeG-Zulage (CHF 100) wird auch ein kleines Pensum finanziell attraktiver, sofern beide Eltern erwerbstätig sind oder sich in Ausbildung befinden.

Kritische Punkte und Diskussionen

Woher kommen die Mittel?

Die Betreuungszulage wird wie die übrigen Familienzulagen finanziert, in den meisten Kantonen über Beiträge der Arbeitgeber an die Familienausgleichskassen. Die Kosten werden auf rund CHF 600 Millionen pro Jahr geschätzt. Für die Programmvereinbarungen mit den Kantonen (Schaffung von Betreuungsplätzen) sieht der Bund zusätzlich höchstens CHF 100 Millionen über vier Jahre vor.

Versorgung mit Betreuungsplätzen

In vielen Schweizer Städten fehlt es an Kita-Plätzen. Die Betreuungszulage senkt die Kosten, schafft aber selbst keine Plätze. Diesen Teil sollen die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen abdecken. Die Versorgung könnte dennoch ein Nadelöhr bleiben.

Führt es zu höheren Kita-Tarifen?

Wenn mehr Eltern Kitas nutzen können, könnten die Tarife steigen. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass die Zulage nicht zu einer Überentschädigung führen darf: Sie darf die effektiven Betreuungskosten der Eltern nicht übersteigen.

Altersgrenze 8 Jahre — und dann?

Die Zulage endet am Ende des Monats, in dem das Kind das 8. Altersjahr vollendet. Für ältere Kinder in schulergänzender Betreuung gelten dann nur noch kantonale und kommunale Regeln.

Wie passt das UKibeG in Zürich?

Die Stadt Zürich hat bereits das Betreuungsgutschein-System. Mit dem UKibeG ändert sich am Gutschein selbst nichts, aber die Familien erhalten zusätzlich die Bundeszulage.

Zürich mit UKibeG (sobald in Kraft)

Betreuungsgutschein (existiert heute)

Nach Einkommen/Vermögen, CHF 12–120/Tag

+ UKibeG-Zulage (neu, sobald in Kraft)

CHF 100–500/Monat, Höhe einkommensunabhängig

= Totale Unterstützung

Gutschein + UKibeG kombiniert = deutlich höhere Ersparnis für Familien

Für Zürich ist das UKibeG ein Gewinn. Die Stadt muss selbst kein neues System bauen, die Bundeszulage wirkt neben dem bestehenden Gutschein.

Du willst deine Situation berechnen?

Der kitakosten.ch-Rechner zeigt deine realen Netto-Kosten heute und weist die UKibeG-Zulage separat als Ausblick aus. Gib deine Angaben ein und sieh, was du heute zahlst und was die Zulage künftig zusätzlich bringt.

Netto-Kosten berechnen →

Häufig gestellte Fragen

Wann tritt das UKibeG in Kraft?

Das Gesetz ist beschlossen; gegen das Gesetz wurde kein Referendum ergriffen. Den Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmt der Bundesrat über die Ausführungsbestimmungen. Vorher müssen die Kantone ihre Gesetze und die Familienausgleichskassen ihre Prozesse anpassen. Der genaue Zeitpunkt der ersten Auszahlungen ist noch offen.

Wie stelle ich einen Antrag auf die UKibeG-Zulage?

Die Betreuungszulage wird wie die bestehenden Familienzulagen über die Familienausgleichskassen ausgerichtet. Der Antrag läuft in der Regel über den Arbeitgeber, ähnlich wie bei der Kinder- und der Ausbildungszulage. Die Zulage wird an die anspruchsberechtigten Eltern ausbezahlt.

Kann ich die UKibeG-Zulage mit dem Betreuungsgutschein kombinieren?

Ja. Das UKibeG ist zusätzlich zum Betreuungsgutschein. Du behältst deinen Gutschein (wenn du einen hast) und erhältst zusätzlich die Bundeszulage. Beide zusammen senken deine Kosten deutlich.

Gilt die UKibeG-Zulage auch für Grosseltern oder Babysitter?

Nein. Die Zulage gilt nur für die institutionelle familienergänzende Betreuung (Kita, Tagesfamilie mit Trägerschaft, schulergänzende Betreuung), die entgeltlich und in einer Landessprache in der Schweiz erfolgt. Betreuung durch Grosseltern, Nannys oder Babysitter zählt nicht.

Was passiert mit der Zulage, wenn mein Kind 8 Jahre alt wird?

Die Zulage endet am Ende des Monats, in dem dein Kind das 8. Altersjahr vollendet. Danach gibt es keine bundesweite Betreuungszulage mehr, nur noch kantonale und kommunale Subventionen, falls vorhanden.

Müssen beide Eltern erwerbstätig sein?

Grundsätzlich ja. Wie die anderen Familienzulagen ist die Betreuungszulage im Grundsatz an eine Erwerbstätigkeit gebunden. Beide Eltern müssen erwerbstätig sein oder sich in einer Aus- oder Weiterbildung befinden. Die Höhe der Zulage hängt aber nicht vom Einkommen ab.

Was ist die Kita-Initiative und warum wurde sie zurückgezogen?

Die Kita-Initiative war eine Volksinitiative für eine stärkere Förderung der Kinderbetreuung durch den Bund. Das Initiativkomitee hat die Initiative am 12. März 2026 bedingt zurückgezogen, nachdem das Parlament mit dem UKibeG einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet hatte. Das UKibeG ist die Kompromisslösung.

Quellen

Stand: Juli 2026.

Bereit zu rechnen?

Der kitakosten.ch-Rechner zeigt deine realen Kosten heute und die UKibeG-Zulage als Ausblick. Schau, wie viel deine Familie wirklich zahlt.

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